Die regelmäßige Elektroprüfung der Betriebsmittel ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Dies ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verankert.

Was Sie beim Auto aus Gewohnheit machen, wird auch bei elektrischen Betriebsmitteln immer etablierter; die regelmäßige Prüfung auf Funktion und Sicherheit, die durch eine Prüfplakette bestätigt wird. Im Schadensfall würden wir beim Auto kein Geld von der Versicherung sehen.

Auch Ihre 230-Volt-Geräte mit einem Stecker müssen eine DGUV-V3-Prüfplakette haben. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und durch die Berufsgenossenschaft. Der Unternehmer darf die Prüfung an eine befähigte Person / Firma delegieren, trägt aber weiterhin die Verantwortung.